Worum geht es?
Die Europäische Union hat die Verordnung (EU) 2019/1150 („P2B-Verordnung“) verabschiedet. Sie gilt seit dem 12. Juli 2020 und sorgt für mehr Fairness und Transparenz zwischen Plattformen und gewerblichen Nutzern.
Dazu gehört auch, dass Kleinanzeigen ein internes Beschwerdemanagement bereitstellt.
Wann sollten Sie das Formular nutzen?
- Wenn Sie einer Maßnahme wie einer Anzeigenlöschung oder einer Einschränkung widersprechen möchten.
- Wenn Sie eine Entscheidung für unfair oder unbegründet halten.
- Oder wenn Sie ein anderes Anliegen im Zusammenhang mit der P2B-Verordnung haben.
Was passiert nach dem Einreichen?
Ihr Anliegen wird individuell geprüft. Sie erhalten eine Rückmeldung, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.
Jährlicher Bericht
Vom 01. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 hat die kleinanzeigen.de GmbH insgesamt 34.756 Beschwerden von gewerblichen Nutzern erhalten. Die meisten betrafen Einsprüche gegen Sanktionen wie Anzeigenlöschungen.
- Ca. 89 % der Einsprüche wurden nach Prüfung abgelehnt.
- In ca. 11 % der Fälle wurde dem Einspruch stattgegeben.
- Im Berichtszeitraum wurden die meisten Beschwerden innerhalb von weniger als 24 Stunden gelöst.
- Es gab im Berichtszeitraum keine Mediationsfälle.
Hintergrund
Die P2B-Verordnung stellt sicher, dass Plattformen wie Kleinanzeigen gegenüber gewerblichen Anbietern fair, transparent und nachvollziehbar handeln – unter anderem bei Geschäftsbedingungen, Ranking-Kriterien und dem Zugang zu einem geregelten Beschwerdeverfahren.